Deutsche Umwelthilfe gewinnt bisher umfangreichstes Gerichtsverfahren zu Millionen Betrugsdiesel-Pkw von VW, Audi und Seat

Deutsche Umwelthilfe gewinnt bisher umfangreichstes Gerichtsverfahren zu Millionen Betrugsdiesel-Pkw von VW, Audi und Seat

Deutsche Umwelthilfe gewinnt bisher umfangreichstes Gerichtsverfahren zu Millionen Betrugsdiesel-Pkw von VW, Audi und Seat

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen bedeutenden Gerichtssieg im Kampf für saubere Luft in Deutschland erzielt: Millionen Diesel-Pkw von Volkswagen, Seat und Audi müssen entweder stillgelegt oder auf Kosten der Hersteller mit einer neuen Abgasreinigung versehen werden. Dies betrifft 62 Fahrzeugmodelle der genannten Hersteller mit dem EA-189 Motor der Euro-5-Abgasnorm. Nach heutigem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig verstoßen diese Fahrzeuge gegen Gesetze und enthalten auch über acht Jahre nach der Enthüllung des Dieselskandals weiterhin illegale Abschalteinrichtungen.

Das Gericht gab der Klage des Umwelt– und Verbraucherschutzverbands gegen die Bundesrepublik Deutschland und den beigeladenen Volkswagen-Konzern vollständig statt. Demnach muss die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen im Temperaturbereich von minus 15 bis plus 40 Grad Celsius funktionieren. Abschalteinrichtungen, die bei Außentemperaturen unter 10 Grad, nach 15 Minuten Leerlauf oder über 1.000 Meter Höhe die Abgasreinigung reduzieren oder abschalten, sind nicht zulässig. Das Gericht erklärte das jahrelange Dulden dieser Praxis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als rechtswidrig und hob die Zulassungen der Behörde für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem EA189-Motor auf. Zudem verpflichtete das Gericht das KBA, Maßnahmen gegen den VW-Konzern zu ergreifen, um die Abschalteinrichtungen zu entfernen. Die DUH fordert nun die umgehende Anordnung einer Hardware-Nachrüstung oder eine Stilllegung der Fahrzeuge, wobei die Kunden auf Kosten der Automobilhersteller entschädigt werden sollen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht in dem Urteil eine deutliche Niederlage für Bundesverkehrsminister Wissing und das ihm untergeordnete KBA. Durch die Deaktivierung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung in Millionen von Dieselfahrzeugen seien Millionen Menschen in Städten unnötig hohen und extrem gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid-Konzentrationen ausgesetzt. Dies habe der Europäische Gerichtshof sowie das zuständige Gericht in Schleswig nun bereits zum zweiten Mal bestätigt und der DUH Recht gegeben. Resch fordert Bundesverkehrsminister Wissing auf, seine Unterstützung für die betrügerischen Dieselkonzerne zu beenden, die Bevölkerung nicht weiter durch Berufungs- und Revisionsverfahren zu schädigen, sondern das Urteil endlich zu respektieren und umzusetzen. Das KBA müsse diese Fahrzeuge stilllegen oder eine amtliche Nachrüstung mit effektiver Abgasreinigungstechnik anordnen.

Die DUH schätzt, dass in Deutschland rund 8,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge von deutschen, europäischen und internationalen Herstellern mit ähnlich unzulässigen Abschalteinrichtungen betrieben werden. Diese Fahrzeuge stoßen bis heute bis zu 40-mal mehr Stickoxide aus als erlaubt, was extrem gesundheitsschädliche Abgase sind und in Deutschland jährlich für tausende vorzeitige Todesfälle verantwortlich gemacht werden. In den nächsten Monaten wird sich das VG Schleswig mit weiteren Klagen der DUH gegen die Bundesregierung bezüglich Betrugsdieselfahrzeugen von Mercedes-Benz, Porsche, BMW, Fiat und 15 weiteren Herstellern auseinandersetzen.

Rechtsanwalt Remo Klinger betont, dass das KBA, um als neutrale Behörde ernstgenommen zu werden, endlich handeln und aufhören müsse, insbesondere Volkswagen zu bevorzugen. Eine höchstrichterliche Klärung dieser Fragen liege durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bereits vor.